Die Höhe des Anwaltshonorars ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) geregelt.
Im Prinzip enthalten diese Regelungen einen Katalog aller typischen Leistungen (Telefonate, E-Mails, Klagen, Verhandlungen usw.), die je nach Höhe des Streitwerts mit bestimmten Sätzen verrechnet werden können. Der Streitwert richtet sich nach der Höhe Ihrer Geldforderung oder, wenn es nicht um eine Geldforderung geht, je nach Rechtsgebiet festgelegten Werten. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Kosten.
Ein Beispiel: Wenn der Streitwert bei EUR 5.000,00 liegt, kostet etwa ein längeres Schreiben EUR 51,84, ein kürzeres Telefonat EUR 34,20 und eine Klage ab EUR 338,04 (jeweils inkl. 20% USt).
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Rechtsproblem verfügen, übernimmt diese die Kosten nach dieser Abrechnungsart. Ich arbeite mit allen in Österreich am Markt befindlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.