Transparenz ist mir wichtig. Das gilt auch für die Honorargestaltung.

Transparenz ist mir wichtig. Das gilt auch für die Honorargestaltung.

Mir ist bewusst, dass die Höhe des Anwaltshonorars im Vorfeld oft Sorgen bereitet. Vor Übernahme des Mandats besprochen wir daher auch die voraussichtlichen Kosten. Im Wesentlichen gibt es drei Abrechnungsmodalitäten:

Erstberatung

Die Erstberatung bis zur Dauer einer halben Stunde kostet bei mir pauschal € 100,00 zzgl. 20% Umsatzsteuer. In der Erstberatung besprechen wir Ihr Problem und die Rechtslage in Grundzügen. Ich zeige Ihnen mögliche Lösungswege auf und wir besprechen die Kosten, mit denen für eine weitere Beauftragung zu rechnen ist. Um die Zeit möglichst gut zu nutzen, bitte ich Sie vorab um Übermittlung von relevanten Unterlagen zu Ihrem Fall (z.B. Schriftverkehr mit der Gegenseite, Unfallbericht, Kaufvertrag usw.). Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Erstberatung keine detaillierten Vertragsprüfungen oder die Analyse umfangreicher Unterlagen möglich ist. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, besprechen wir dies in der Erstberatung und teile ich Ihnen dies jedenfalls vorher mit.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche Erstberatungen deckt, fordere ich für Sie gerne den von der Versicherung übernommenen Betrag an. Dieser wird selbstverständlich angerechnet.

Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif

Die Höhe des Anwaltshonorars ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) geregelt.

Im Prinzip enthalten diese Regelungen einen Katalog aller typischen Leistungen (Telefonate, E-Mails, Klagen, Verhandlungen usw.), die je nach Höhe des Streitwerts mit bestimmten Sätzen verrechnet werden können. Der Streitwert richtet sich nach der Höhe Ihrer Geldforderung oder, wenn es nicht um eine Geldforderung geht, je nach Rechtsgebiet festgelegten Werten. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Kosten.

Ein Beispiel: Wenn der Streitwert bei EUR 5.000,00 liegt, kostet etwa ein längeres Schreiben EUR 51,84, ein kürzeres Telefonat EUR 34,20 und eine Klage ab EUR 338,04 (jeweils inkl. 20% USt).

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Rechtsproblem verfügen, übernimmt diese die Kosten nach dieser Abrechnungsart. Ich arbeite mit allen in Österreich am Markt befindlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Abrechnung nach Stundensatz

Je nach Art des Falles kann auch ein Stundensatz vereinbart werden. Typische Fälle sind z.B. Scheidungen oder Rechtsprüfungen. Dieser beträgt bei mir üblicherweise EUR 200,00 (zzgl. 20% USt).

Vereinbarung einer Pauschale

Bei Leistungen, deren Umfang im Vorfeld gut abschätzbar ist, kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Typische Anwendungsfälle sind einfache Liegenschaftskaufverträge oder einvernehmliche Scheidungsvereinbarungen, welche jeweils bei EUR 1.500,00 beginnen (zzgl. 20% USt).

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